Beleihungswertgutachten in Bocholt und Umgebung
Die Beleihungswertermittlung für Grundstücke erfolgt wie der Name schon sagt in Fällen zum Zwecke der Beleihung. Das zu bewertende Grundstück dient dann als Sicherheit für ein Darlehen, für dessen Sicherung regelmäßig ein Grundpfandrecht in die dritte Abteilung des Grundbuchs eingetragen wird. Das Ergebnis der Beleihungswertermittlung ist das Beleihungswertgutachten.
Beleihungswertermittlungen erfolgen nach den strengen Vorschriften des Pfandbriefgesetzes in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung. Die Vorschriften zur Beleihungswertermittlung sind sowohl zum Schutze des Darlehensnehmers als auch des Darlehensgebers klar reglementiert. Ein Beleihungswertgutachten ist per Gesetz von einem unabhängigen und sachverständigen Gutachter zu erstellen.
Beleihungswertermittlungen werden in der Regel durch die Darlehensgeber beauftragt, die sich von der erforderlichen Qualifikation der Gutachter überzeugen müssen.
Wie erhalten Sei eine Beleihungswertermittlung? Im Auftragsfall wird eine eingehende Besichtigung der zu bewertenden Immobilie durchgeführt. Nach diesem Ortstermin werten wir die Objektunterlagen aus und starten mit der Ausarbeitung des Gutachtens. Ihre fertige Beleihungswertermittlung in Form eines gebundenen Gutachtens erhalten Sie ca. 6 Wochen nach dem Ortstermin. Bei umfassenderen Immobilien nach ca. 10 Wochen. Die für die Beleihungswertermittlung erforderlichen Unterlagen beschaffen wir uns bei den entsprechenden Stellen. Unser Honorar berechnen wir nach Fertigstellung der Beleihungswertermittlung.
Wir bieten Beleihungswertermittlungen in Bocholt und Umgebung an. Falls Sie eine Beleihungswertermittlung benötigen, rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Ihnen ein entsprechendes Angebot machen zu dürfen.
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